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Vorsicht
blinde
Passagiere

Die Verbreitung von invasiven und gebietsfremden Arten in unseren Gewässern muss verhindert werden.

Die Verbreitung von invasiven und gebietsfremden Arten in unseren Gewässern muss verhindert werden.

Vorsicht
blinde
Passagiere

Worum geht es?

Gebietsfremde Tiere und Pflanzen, sogenannte Neobiota, kommen auch in den Schweizer Gewässern vor. Oft werden sie unbemerkt durch den Menschen verbreitet und beispielsweise mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Auch aus Aquarien oder Gartenteichen gelangen immer wieder gebietsfremde Tiere oder Pflanzen in unsere Gewässer.

Vorbeugung ist entscheidend.

Gebietsfremde Arten können ökologische sowie wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe anrichten. Sind diese Arten, wie die Quagga-Muschel, erst einmal in einem Gewässer angekommen, können sie nicht mehr entfernt oder eingedämmt werden. Deshalb werden der Ägeri- und der Zugersee mit verschieden Massnahmen vor aquatischen Neobiota geschützt.

MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ VON ÄGERI- UND ZUGERSEE

Das Risiko, dass gebietsfremde Arten durch Schiffe und Boote verbreitet werden, ist besonders hoch. Deshalb müssen Schiffe und Boote, die zuvor auf anderen kantonalen, ausserkantonalen oder ausländischen Gewässern genutzt wurden, vor der (Wieder)Einwasserung in den Zugersee fachgerecht gereinigt und gemeldet werden. Die Reinigung erfolgt durch einen anerkannten Betrieb und ist Voraussetzung für die Erteilung einer Einwasserungsbewilligung.

Im Gegensatz zum Zugersee konnte die Quagga-Muschel im Ägerisee erfreulicherweise nicht nachgewiesen werden. Daher sind besonders wirkungsvolle Massnahmen notwendig, um ihn vor dieser invasiven Art zu schützen. Aus diesem Grund werden Einwasserungsbewilligungen für den Ägerisee bei einem Gewässerwechsel zurzeit äusserst zurückhaltend und nur nach intensiver Prüfung erteilt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Amt für Wald und Wild.

Nutzer von Wassersportgeräten wie Stand-Up-Paddles (SUP), Kanus, Kajaks, Schlauchbooten, Paddelbooten sowie Tauchende und Fischende sind verpflichtet, ihre Ausrüstung beim Wechsel eines Gewässers fachgerecht zu reinigen.

WAS GENAU MUSS
JEDE UND JEDER TUN?

Ich bin:

 Schiffe & Boote

Im Kanton Zug immatrikulierte Schiffe und Boote, die in den Zugersee eingewassert werden und zuvor auf einem anderen Gewässer eingesetzt worden sind, müssen fachgerecht gereinigt und gemeldet werden. Zum Einbooten braucht es eine Bewilligung.
Dies gilt auch für die Einwasserung auswärtiger Schiffe (mit anderem Kontrollschild als ZG). Das Melde- und Bewilligungsverfahren erfolgt über die Organisation Umwelt Zentralschweiz.

Aufgrund der aktuellen Situation werden für den Ägerisee derzeit Einwasserungsbewilligungen bei Gewässerwechsel nur direkt durch das Amt für Wald und Wild ausgestellt – äusserst zurückhaltend und nach intensiver Prüfung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Amt für Wald und Wild.

Eine erteilte Einwasserungsbewilligung ist nur bis zum nächsten Gewässerwechsel gültig und muss bei einer Kontrolle vorgelegt werden.

Vor jedem Gewässerwechsel:

  • Kontrollieren Sie Bootsrumpf und -anhänger, Motor, Taue, Anker und Sport- sowie Fischereigeräte auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  • Reinigen: Lassen Sie Ihr Schiff in einer anerkannten Reinigungsstelle fachgerecht reinigen.
  • Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.

 

Schiffe & Boote

Tauchsport

Vor jedem Gewässerwechsel:

  • Kontrollieren Sie die Ausrüstung auf Rückstände von Pflanzen und Tieren, insbesondere Jackett-/Beintaschen, Flossen und Tauchkiste. Gefundene Lebewesen lassen Sie am Ursprungsgewässer frei.
  • Reinigen Sie ihre Ausrüstung nach dem Tauchgang gründlich mit sauberem Wasser (besonders wichtig, wenn Sie am gleichen Tag in verschiedenen Gewässern tauchen und trocknen nicht möglich ist).
  • Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung in einem anderen Gewässer möglichst vollständig.

Tauchsport

Stand-Up-Paddles (SUP), Kanus, Kajaks, Schlauch- und Paddelboote

Vor jedem Gewässerwechsel:

  • Kontrollieren Sie Stand-Up-Paddles (SUP), Kanus, Kajaks, Schlauch- und Paddelboote sowie weitere Ausrüstung auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  • Reinigen Sie Ihre Ausrüstung mit sauberem, wenn möglich heissem Wasser. Leeren Sie Restwasser am Ursprungsgewässer aus.
  • Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.

Stand-Up-Paddles (SUP), Kanus, Kajaks, Schlauch- und Paddelboote

Fischerei

Vor jedem Gewässerwechsel:

  • Kontrollieren Sie Fischereiausrüstung und Kleidung (insbesondere Stiefel und Wathosen) auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  • Reinigen Sie die gesamte Ausrüstung gründlich mit Wasser – wenn möglich mit heissem. Entleeren Sie sämtliches Restwasser aus Behältern am Ursprungsgewässer.
  • Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung an einem anderen Gewässer vollständig.

Lassen Sie Köderfische nie frei.

Fischerei

Aquarien und Gartenteiche

  • Aquarium kaufen oder Gartenteich anlegen
    Informieren Sie sich gut über die Bedürfnisse und den Platzbedarf der Tiere. Ein Aquarium oder Gartenteich benötigt regelmässige Pflege und Unterhalt. Machen Sie sich vor der Anschaffung Gedanken, ob Sie die nötige Zeit dafür haben und wie Sie längere Abwe­senheiten abdecken können. Aus einem Gartenteich darf nichts entkommen, auch nicht bei einer Überschwemmung. Setzen Sie bei Gartenteichen am besten auf einheimische Pflanzen und Tiere. ​
  • Sie können Ihre Wassertiere und -pflanzen nicht mehr behalten?
    Suchen Sie im Freundeskreis oder auf einer seriösen Verkaufsplattform ein neues Zuhause oder wenden Sie sich an eine Auffangstation. Wasserpflanzen müssen im Kehricht oder einer pro­fessionellen Kompostieranlage entsorgt werden. Entsorgen Sie Wasser aus Aquarien im Abwasser (nicht im Gewässer und nicht in Dolen).​
  • Tiere freisetzen ist illegal und schädlich!
    Unsere Aquarien- und Gartenteichbewohner stammen häufig aus anderen Regionen der Welt. Die meisten können in der freien Natur nicht über­leben, oder aber sie breiten sich dort stark aus und verdrängen einheimische Arten. Es ist deshalb ver­boten, gebietsfremde Tiere und Pflanzen in der freien Natur ins Gewässer auszusetzen.

Aquarien & Gartenteiche

Beispiele von gebietsfremden Arten,
welche Probleme verursachen:

Weiterführende Informationen 

Video Vorsicht blinde Passagiere beim Wassersport
Video Bootsreinigung

Kontakt

Kanton Zug

Amt für Wald und Wild

info.afw@zg.ch
+41 41 594 35 35

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