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Vorsicht
blinde
Passagiere

Die Verbreitung von invasiven und gebietsfremden Arten in unseren Gewässern muss verhindert werden.

Die Verbreitung von invasiven und gebietsfremden Arten in unseren Gewässern muss verhindert werden.

Vorsicht
blinde
Passagiere

Worum geht es?

Gebietsfremde Tiere und Pflanzen, sogenannte Neobiota, kommen auch in den Schweizer Gewässern vor. Oft werden sie unbemerkt durch den Menschen verbreitet und beispielsweise mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Auch aus Aquarien oder Gartenteichen gelangen immer wieder gebietsfremde Tiere oder Pflanzen in unsere Gewässer.

Vorbeugung ist entscheidend.

Gebietsfremde Arten können ökologische sowie wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe anrichten. Sind diese Arten, wie die Quagga-Muschel, erst einmal in einem Gewässer angekommen, können sie nicht mehr entfernt oder eingedämmt werden. Deshalb werden der Ägeri- und der Zugersee mit verschieden Massnahmen vor aquatischen Neobiota geschützt.

MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ VON ÄGERI- UND ZUGERSEE

Im Kanton Zug immatrikulierte Schiffe und Boote, welche in einem Zuger Gewässer eingewassert werden sollen und vorher auf einem anderen kantonalen, ausserkantonalen oder ausländischen Gewässer eingesetzt worden sind, müssen fachgerecht gereinigt und gemeldet werden. Zum Einbooten braucht es eine Bewilligung.

Die Einwasserung von Wanderbooten auf dem Ägerisee und den im Kanton Zug gelegenen Teil des Zugersees ist grundsätzlich verboten. Als Wanderboote gelten alle Boote, die nicht im Kanton Zug immatrikuliert sind (ohne ZG-Kontrollschild). Für Kurse, Regatten, Arbeitsboote und ähnliches kann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden.

Benutzer/innen von anderen Wassersportgeräten (Stand-Up-Paddles (SUP), Kanus, Kajaks, Schlauch- und Paddelboote etc.), Taucher/innen und Fischer/innen sind verpflichtet ihr Material beim Wechsel eines Gewässers fachgerecht zu reinigen.

WAS GENAU MUSS
JEDE UND JEDER TUN?

Ich bin:

Schiffe & Boote

Im Kanton Zug immatrikulierte Schiffe und Boote, die in ein Zuger Gewässer eingewassert werden und zuvor auf einem anderen Gewässer eingesetzt worden sind, müssen fachgerecht gereinigt und gemeldet werden. Zum Einbooten braucht es eine Bewilligung. Dies gilt auch für die Einwasserung auswärtiger Schiffe (mit anderem Kontrollschild als ZG) unabhängig davon, ob ein Gewässerwechsel stattfindet oder nicht: zg.ch/einwasserungsbewilligung

Vor jedem Gewässerwechsel:

  • Kontrollieren Sie Bootsrumpf, -anhänger, Motor, Taue, Anker und Sport- sowie Fischereigerät auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  • Reinigen Sie vor dem Einwassern und nach dem Auswassern alles mit einem Hochdruckreiniger, möglichst mit heissem Wasser. Die Reinigung muss auf einem Platz mit Anschluss an die Kanalisation durchgeführt werden. Lassen Sie Bilgen- und Restwasser vollständig ab und spülen Sie, wenn möglich, auch das Kühlsystem mit. Ölverschmutztes Wasser unbedingt separat entsorgen!
    • Anleitung Bootsreinigung – YouTube
    • Reinigungsplätze in der Zentralschweiz finden Sie hier.

    Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.

Schiffe & Boote

Tauchsport

Vor jedem Gewässerwechsel:

  • Kontrollieren Sie die Ausrüstung auf Rückstände von Pflanzen und Tieren, insbesondere Jackett-/Beintaschen, Flossen und Tauchkiste. Gefundene Lebewesen lassen Sie am Ursprungsgewässer frei.
  • Reinigen Sie ihre Ausrüstung nach dem Tauchgang gründlich mit sauberem Wasser (besonders wichtig, wenn Sie am gleichen Tag in verschiedenen Gewässern tauchen und trocknen nicht möglich ist).
  • Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung in einem anderen Gewässer möglichst vollständig.

Tauchsport

Stand-Up-Paddles (SUP), Kanus, Kajaks, Schlauch- und Paddelboote

Vor jedem Gewässerwechsel:

  • Kontrollieren Sie Stand-Up-Paddles (SUP), Kanus, Kajaks, Schlauch- und Paddelboote sowie weitere Ausrüstung auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  • Reinigen Sie Ihre Ausrüstung mit sauberem, wenn möglich heissem Wasser. Leeren Sie Restwasser am Ursprungsgewässer aus.
  • Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.

Stand-Up-Paddles (SUP), Kanus, Kajaks, Schlauch- und Paddelboote

Fischerei

Vor jedem Gewässerwechsel:

  • Kontrollieren Sie Fischereiausrüstung und Kleidung (insbesondere Stiefel und Wathosen) auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  • Reinigen Sie die gesamte Ausrüstung gründlich mit Wasser – wenn möglich mit heissem. Entleeren Sie sämtliches Restwasser aus Behältern am Ursprungsgewässer.
  • Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung an einem anderen Gewässer vollständig.

Lassen Sie Köderfische nie frei.

Fischerei

Aquarien und Gartenteiche

  • Aquarium kaufen oder Gartenteich anlegen
    Informieren Sie sich gut über die Bedürfnisse und den Platzbedarf der Tiere. Ein Aquarium oder Gartenteich benötigt regelmässige Pflege und Unterhalt. Machen Sie sich vor der Anschaffung Gedanken, ob Sie die nötige Zeit dafür haben und wie Sie längere Abwe­senheiten abdecken können. Aus einem Gartenteich darf nichts entkommen, auch nicht bei einer Überschwemmung. Setzen Sie bei Gartenteichen am besten auf einheimische Pflanzen und Tiere. ​
  • Sie können Ihre Wassertiere und -pflanzen nicht mehr behalten?
    Suchen Sie im Freundeskreis oder auf einer seriösen Verkaufsplattform ein neues Zuhause oder wenden Sie sich an eine Auffangstation. Wasserpflanzen müssen im Kehricht oder einer pro­fessionellen Kompostieranlage entsorgt werden. Entsorgen Sie Wasser aus Aquarien im Abwasser (nicht im Gewässer und nicht in Dolen).​
  • Tiere freisetzen ist illegal und schädlich!
    Unsere Aquarien- und Gartenteichbewohner stammen häufig aus anderen Regionen der Welt. Die meisten können in der freien Natur nicht über­leben, oder aber sie breiten sich dort stark aus und verdrängen einheimische Arten. Es ist deshalb ver­boten, gebietsfremde Tiere und Pflanzen in der freien Natur ins Gewässer auszusetzen.

Aquarien & Gartenteiche

Beispiele von gebietsfremden Arten,
welche Probleme verursachen:

Weiterführende Informationen 

Video Vorsicht blinde Passagiere beim Wassersport
Video Bootsreinigung

Kontakt

Kanton Zug

Amt für Wald und Wild

info.afw@zg.ch
+41 41 594 35 35

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