Vorsicht
blinde
Passagiere

Die Verbreitung von invasiven und gebietsfremden Arten in unseren Gewässern muss verhindert werden.

Die Verbreitung von invasiven und gebietsfremden Arten in unseren Gewässern muss verhindert werden.

Vorsicht
blinde
Passagiere

Worum geht es?

Gebietsfremde Tiere und Pflanzen, sogenannte Neobiota, kommen auch in den Schweizer Gewässern vor. Oft werden sie unbemerkt durch den Menschen verbreitet und beispielsweise mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Auch aus Aquarien oder Gartenteichen gelangen immer wieder gebietsfremde Tiere oder Pflanzen in unsere Gewässer.

Vorbeugung ist entscheidend.

Gebietsfremde Arten können ökologische sowie wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe anrichten. Sind diese Arten, wie die Quagga-Muschel, erst einmal in einem Gewässer angekommen, können sie nicht mehr entfernt oder eingedämmt werden. Deshalb werden der Ägeri- und der Zugersee mit verschieden Massnahmen vor aquatischen Neobiota geschützt.

Massnahmen zum Schutz der Zuger Gewässer

Die Quaggamuschel kann sich sowohl als erwachsenes Tier, das an Gegenständen haftet, als auch als winzige Larve in einem Wassertropfen verbreiten. Daher ist es wichtig, alle Gegenstände, die in einem Gewässer verwendet wurden, gründlich zu reinigen und vollständig zu trocknen, bevor sie in einem anderen Gewässer verwendet werden.

2024 wurde die Quaggamuschel im Zugersee nachgewiesen. Dennoch ist es wichtig, die bisherigen Massnahmen zum Schutz vor gebietsfremden Organismen weiterhin konsequent umzusetzen. Einerseits könnten weitere invasive Arten, die noch nicht im Zugersee vorkommen, das Gewässerökosystem erheblich gefährden. Andererseits muss verhindert werden, dass sich bereits eingeschleppte Arten in andere Gewässer ausbreiten.

Im Ägerisee ist die Quaggamuschel bisher nicht nachgewiesen worden, deshalb steht er unter besonderem Schutz. Alle Seenutzenden sind gesetzlich verpflichtet, ihre Ausrüstung vor dem Einsatz im Ägerisee gründlich zu reinigen.

WAS GENAU MUSS
JEDE UND JEDER TUN?

Ich bin:

 Schiffe & Boote

Alle immatrikulierten Boote müssen eine Bewilligung einholen, um in ein Zuger Gewässer einzuwassern und darauf zu verkehren. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Boot ein Zuger oder ein ausserkantonales Kontrollschild besitzt.

Bootshalterinnen und Bootshalter mit einem Zuger Kontrollschild können den Zugersee oder den Ägerisee als Heimgewässer deklarieren. Nutzen sie ihr Boot bereits auf dem entsprechenden Gewässer, entfällt die Reinigung, und sie erhalten die Einwasserungsbewilligung direkt.

Alle anderen Bootshalterinnen und Bootshalter, die ihr Boot von einem anderen Gewässer in ein Zuger Gewässer überführen möchten, müssen es vorgängig von einer autorisierten Reinigungsstelle reinigen lassen.

Eine erteilte Einwasserungsbewilligung gilt nur bis zum nächsten Gewässerwechsel. Bitte führen Sie die Einwasserungsbewilligung digital oder ausgedruckt mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor.

Wichtiger Hinweis: Das Amt für Wald und Wild erteilt Einwasserungsbewilligungen für den Ägerisee bei einem Gewässerwechsel derzeit nur nach intensiver Prüfung und sehr zurückhaltend.

Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Bestimmungen für den Zugersee und den Ägerisee erhalten Sie beim Amt für Wald und Wild.

Vor jedem Gewässerwechsel:

  • Kontrollieren Sie Bootsrumpf und -anhänger, Motor, Taue, Anker und Sport- sowie Fischereigeräte auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  • Reinigen: Lassen Sie Ihr Schiff in einer anerkannten Reinigungsstelle fachgerecht reinigen.
  • Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.

 

Schiffe & Boote

Tauchsport

Vor jedem Gewässerwechsel:

  • Kontrollieren Sie die Ausrüstung auf Rückstände von Pflanzen und Tieren, insbesondere Jackett-/Beintaschen, Flossen und Tauchkiste. Gefundene Lebewesen lassen Sie am Ursprungsgewässer frei.
  • Reinigen Sie ihre Ausrüstung nach dem Tauchgang gründlich mit sauberem Wasser (besonders wichtig, wenn Sie am gleichen Tag in verschiedenen Gewässern tauchen und trocknen nicht möglich ist).
  • Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung in einem anderen Gewässer möglichst vollständig.
  • Achtung: Für den Ägerisee gilt eine gesetzliche Reinigungspflicht!

Tauchsport

Stand-Up-Paddles (SUP), Kanus, Kajaks, Schlauch- und Paddelboote

Vor jedem Gewässerwechsel:

  • Kontrollieren Sie Stand-Up-Paddles (SUP), Kanus, Kajaks, Schlauch- und Paddelboote sowie weitere Ausrüstung auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  • Reinigen Sie Ihre Ausrüstung mit sauberem, wenn möglich heissem Wasser. Leeren Sie Restwasser am Ursprungsgewässer aus.
  • Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.
  • Achtung: Für den Ägerisee gilt eine gesetzliche Reinigungspflicht!

Stand-Up-Paddles (SUP), Kanus, Kajaks, Schlauch- und Paddelboote

Fischerei

Vor jedem Gewässerwechsel:

  • Kontrollieren Sie Fischereiausrüstung und Kleidung (insbesondere Stiefel und Wathosen) auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  • Reinigen Sie die gesamte Ausrüstung gründlich mit Wasser – wenn möglich mit heissem. Entleeren Sie sämtliches Restwasser aus Behältern am Ursprungsgewässer.
  • Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung an einem anderen Gewässer vollständig.
  • Achtung: Für den Ägerisee gilt eine gesetzliche Reinigungspflicht!

Lassen Sie Köderfische nie frei.

Fischerei

Aquarien und Gartenteiche

  • Aquarium kaufen oder Gartenteich anlegen
    Informieren Sie sich gut über die Bedürfnisse und den Platzbedarf der Tiere. Ein Aquarium oder Gartenteich benötigt regelmässige Pflege und Unterhalt. Machen Sie sich vor der Anschaffung Gedanken, ob Sie die nötige Zeit dafür haben und wie Sie längere Abwe­senheiten abdecken können. Aus einem Gartenteich darf nichts entkommen, auch nicht bei einer Überschwemmung. Setzen Sie bei Gartenteichen am besten auf einheimische Pflanzen und Tiere. ​
  • Sie können Ihre Wassertiere und -pflanzen nicht mehr behalten?
    Suchen Sie im Freundeskreis oder auf einer seriösen Verkaufsplattform ein neues Zuhause oder wenden Sie sich an eine Auffangstation. Wasserpflanzen müssen im Kehricht oder einer pro­fessionellen Kompostieranlage entsorgt werden. Entsorgen Sie Wasser aus Aquarien im Abwasser (nicht im Gewässer und nicht in Dolen).​
  • Tiere freisetzen ist illegal und schädlich!
    Unsere Aquarien- und Gartenteichbewohner stammen häufig aus anderen Regionen der Welt. Die meisten können in der freien Natur nicht über­leben, oder aber sie breiten sich dort stark aus und verdrängen einheimische Arten. Es ist deshalb ver­boten, gebietsfremde Tiere und Pflanzen in der freien Natur ins Gewässer auszusetzen.

Aquarien & Gartenteiche

Beispiele von gebietsfremden Arten,
welche Probleme verursachen:

Weiterführende Informationen 

Video Vorsicht blinde Passagiere beim Wassersport
Video Bootsreinigung

Weitere Infos und Massnahmen unter: www.umwelt-zentralschweiz.ch/aquatische-neobiota

Karte der anerkannten Reinigungsstellen: www.umwelt-zentralschweiz.ch/bootsreinigungsstellen

Kontakt

Kanton Zug

Amt für Wald und Wild

info.afw@zg.ch
+41 41 594 35 35

    Hier kannst Du die Plakate bestellen

    Bitte wähle deine gewünschte Anzahl pro Artikel

    Format A2

    Format A3

    Format A4

    Format A5

    Format F4

    Format F12

    Supported und powered by

    © 2024 Wasch Dein Zeug